417, Fragen 27 f.; act. 418, Frage 30). Der Beschuldigte legte seiner Strafanzeige den zwischen ihm und der Beschwerdeführerin geführte Chatverlauf vom 5. Juni 2022 bei, dem sich Bilder einer Frau entnehmen lassen, die ihm die Beschwerdeführerin geschickt hatte (act. 431 ff.). Laut dem Beschuldigten handelt es sich um private Fotos seiner neuen Partnerin, welche ihm gehörten (act. 429). Gemäss Google-Translate forderte die Beschwerdeführerin den Beschuldigten im Chat dazu auf, sie anzurufen ("jel mozes da me pozoves") und schrieb ihm zu den Bildern, er solle sich schämen ("sram te bilo").