5.3.3.2. Der Beschuldigte reichte am 10. Juni 2022 wegen des Telefongesprächs vom 5. Juni 2022 gegen die Beschwerdeführerin bei der Kantonspolizei Aargau ebenfalls Strafanzeige inkl. Strafantrag ein (vgl. E. 4.3.2.1). Er warf ihr darin vor, ihn am Telefon als "Arschloch", "Idiot" und "Betrüger" bezeichnet und gesagt zu haben, sie würde ihn am liebsten tot sehen (act. 406, 429 f., 462). Auch in Serbien reichte er wegen dieses Vorfalls eine Strafanzeige ein, was sich insbesondere der beglaubigten Übersetzung der Anklageschrift vom 30. August 2023 des Amtsgerichts S._____, Serbien, entnehmen lässt (act. 457).