Laut dem Beschuldigten solle sie ihn am 19. August 2023 am Rausfahren aus der Garage gehindert, bedroht und beschimpft haben (act. 331, Frage 158). Gemäss ihren Ausführungen, habe der Beschuldigte ihr Fahrzeug stehlen wollen, weshalb sie sich in ihrem Citroen C4 vor den Transportwagen gestellt und dessen Chauffeur an der Ausfahrt gehindert habe (act. 331, Frage 158 ff.). Sie bestritt auch nicht, den sich auf dem Areal befindenden Beschuldigten als Arschloch beschimpft zu haben, sondern gab an, es könne schon sein, er beschimpfe sie auch ständig (act. 332, Frage 169). Sodann nahm sie alle Gespräche zwischen ihnen auf (act. 332, Frage 170).