Die Beschwerdeführerin trat dem Beschuldigten alles andere als eingeschüchtert gegenüber. Im Gegenteil wirkt sie sehr bestimmt, was sich insbesondere der Einvernahme der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. Januar 2024 entnehmen lässt, an welcher sie u.a. zu den Vorwürfen vom 19. August 2023 (Straftatendossier 6: Nötigung, Drohung und Beschimpfungen) befragt wurde. Laut dem Beschuldigten solle sie ihn am 19. August 2023 am Rausfahren aus der Garage gehindert, bedroht und beschimpft haben (act. 331, Frage 158).