Übertretungen gegen das Waffengesetz (act. 757 ff.) und die Beschwerdeführerin mit gleichentags ausgefälltem Strafbefehl wegen mehrfacher Nötigung, mehrfacher Beschimpfung und unrechtmässiger Aneignung zum Nachteil des Beschuldigten verurteilt (act. 771 ff.). Der Beschuldigte wandte sich sogar an die Männerberatung der Anlaufstelle für häusliche Gewalt und deponierte dort nach seinem Auszug aus der ehemals ehelichen Liegenschaft den Hausschlüssel (act. 291; act. 297; act. 744.16, Frage 15; act.