5.3.1.2. Nachdem die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 17. Januar 2024 eine Sequenz des von ihm mit der Beschwerdeführerin geführten Telefongespräches auf Serbisch vom 5. Juni 2022 vorgespielt hat, sagte der Beschuldigte aus, "Es war eines dieser Gespräche. Sie weigerte sich, das Haus zu verkaufen. Ich sagte, wenn ich das Haus verkaufe, werde ich Zeit und Geld haben, um mich an Menschen zu rächen, die mir meine Kinder weggenommen haben, auch um zu beweisen, dass ich keine Immobilien habe. Ich hatte kein Geld, um Anwälte zu engagieren in Serbien.