394, Frage 25). Der Beschuldigte habe sie angerufen und dies am Telefon geäussert, während sie in U._____ an ihrem Wohnort und er in Serbien gewesen sei (act. 394, Fragen 27 und 28). Die Beschwerdeführerin habe Angst, weil er Waffen habe und sie nicht wisse, was jetzt passiere (act. 394, Frage 35). An der Konfrontationseinvernahme vom 31. Mai 2023 gab die Beschwerdeführerin gegenüber der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zu Protokoll, dass sie nicht wisse, was für Massnahmen sie zu erwarten gehabt habe. Er sei zu allem bereit, egal ob psychisch oder finanziell (act. 307, Frage 48 f.).