5.3. 5.3.1. 5.3.1.1. Am 7. Juni 2022 erstattete die Beschwerdeführerin mündlich bei der Kantonspolizei Aargau Strafanzeige gegen den Beschuldigten (act. 376). Anlässlich der gleichentags durchgeführten polizeilichen Einvernahme warf sie ihm vor, am 5. Juni 2024 gesagt zu haben, dass er das Geld aus dem Verkauf des (gemeinsamen) Hauses investieren werde, um sie zu zerstören (act. 393, Frage 20). Sie fühle sich durch ihn bedroht (act. 393, Frage 23). Auch am 6. Juni 2024 habe er ihr gegenüber geäussert, sie ruinieren zu wollen (act. 394, Frage 25).