Ganz am Anfang erklärten beide sinngemäss, der andere könne das Gespräch ruhig aufzeichnen. Es liege ein verwertbares Beweismittel vor. Daher könne keine Rede von mangelnden Beweisen sei. Es könne Wort für Wort gehört werden, was zwischen den Parteien gesprochen worden sei. Gemäss der beigelegten Erklärung des Gerichts würden sich allem Anschein nach die Vorwürfe gegen den Beschuldigten bestätigen. Bereits mit Eingabe vom 14. Juni 2024 habe die Beschwerdeführerin darum ersucht, dass in Bezug auf die Drohung das Verfahren sistiert werde, da in Serbien in derselben Angelegenheit ein solches hängig sei.