Anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 31. Mai 2023 gab die Beschwerdeführerin an, dass "es nicht das erste Mal" gewesen sei und sie sich gefragt habe, was sie den Kindern dann sagen soll (act. 305, Frage 31). Zudem gab sie an, dass sie auch "nicht so viel Angst" gehabt habe, dass er sich etwas antun würde, sondern vielmehr ihr. Damals habe sie Respekt gehabt, aber eher um sich (act. 305 f., Frage 34). Bereits bei der Anzeigeerstattung gab die Beschwerdeführerin an, dass sie Angst vor ihm habe (act. 394, Frage 34). Die Beschwerdeführerin fürchtete die Verwirklichung des angedrohten Übels (Suizid des Beschuldigten) damit offensichtlich nicht.