W. weshalb die Beschwerdeführerin überhaupt zur Polizei gehen, was sie dort melden und weshalb der Beschuldigte dies verhindern wollte. Auch die Beschwerde ist hinsichtlich dieses Vorwurfs nur rudimentär begründet und verschafft hinsichtlich des der angeblichen Nötigung zugrunde liegenden Sachverhalts keine Klarheit.