Anlässlich der Einvernahme vom 7. Juni 2022 wurde die Beschwerdeführerin nach den Straftaten des Beschuldigten gefragt (act. 394, Frage 31). Sie gab an: "Einmal schlug er in die Türe, dann wollte er im Mai eine Tasse gegen mich werfen. Dann drohte er mir mit den Worten, wenn ich zur Polizei gehe, dann bringt er sich um, weil diese ihm die Waffen wegnehmen". Aus den Akten ergibt sich nicht, was Auslöser für die angeblich versuchte Nötigung von Mitte Mai 2022 gewesen sein soll, m.a.W. weshalb die Beschwerdeführerin überhaupt zur Polizei gehen, was sie dort melden und weshalb der Beschuldigte dies verhindern wollte.