384, Frage 36). Dies bestätigte er auch an der Konfrontationseinvernahme vom 31. Mai 2023 und gab zu Protokoll, die Parteien hätten gestritten und die Beschwerdeführerin habe ihn verbal angegriffen. Er habe aber danach das Haus verlassen (act. 305, Frage 24). Die Tasse habe er geworfen, aber als er alleine in seinem Zimmer gewesen sei (act. 305, Frage 27). Der Beschuldigte habe die Beschwerdeführerin nie damit bedroht, dass er sich oder andere Personen verletzen würde. Er sei einfach verletzt gewesen, weil sie ihn beschimpft habe.