Nötigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau aus, dass sie weder ihre Lebensgewohnheiten noch ihren Alltag geändert habe. Der Beschuldigte sei sowieso so komisch gewesen, "er het so gspennt", dass sie nicht gewusst habe, was er damit sagen wolle. Sie habe nicht so viel Angst gehabt, dass er sich etwas antun werde, sondern eher ihr. Der Beschuldigte liebe sich dafür zu stark. Damals habe sie aber Respekt um sich gehabt, weil sie nicht gewusst habe, was er ihr antun würde, wenn er [recte: sie] zur Polizei gehe (act. 305 f., Frage 34).