393, Frage 19). Der Beschuldigte habe sich während eines verbalen Streites einer Tasse behändigt und mit dieser eine Wurfbewegung gegen die Beschwerdeführerin getätigt, welche im Gang gestanden sei. Danach habe er die Tasse ins Schlafzimmer (an die Wand) geworfen und gesagt, wenn die Beschwerdeführerin zur Polizei gehe, dann bringe er sich um, weil diese ihm die Waffen wegnehme (act. 394, Frage 31 und 32). Gestützt auf die Einvernahme der Beschwerdeführerin wurde gegen den Beschuldigten eine fünftägige Wegweisung verfügt (act. 409).