4.3.2. 4.3.2.1. Am 7. Juni 2022 erstattete die Beschwerdeführerin mündlich bei der Kantonspolizei Aargau Strafanzeige gegen den Beschuldigten (act. 376). Anlässlich der gleichentags durchgeführten polizeilichen Einvernahme warf sie ihm u.a. Nötigung vor und machte geltend, Mitte Mai 2022 habe der Beschuldigte ihr gesagt, sie solle ihre Sachen räumen, da sie jetzt das gemeinsame Haus verkaufen würden (act. 393, Frage 17). Er habe eine neue Freundin, deshalb wolle er das Haus verkaufen (act. 393, Frage 19).