3.3. 3.3.1. Gemäss Polizeibericht vom 20. April 2024 (act. 12 ff.) begab sich nach Eingang der Meldung von B._____ eine Patrouille mit zwei Polizisten an den Einsatzort. B._____ sagte vor Ort aus, sie habe den Beschwerdeführer am Boden liegend aufgefunden. Rund 5 Meter vom Beschwerdeführer entfernt sei ein Schuh gelegen (act. 14). Die Kriminaltechnik nahm diverse Fotos sowie DNA-Proben des Einsatzorts auf und sicherte verschiedene Kleidungsstücke des Beschwerdeführers (act. 13 ff., act. 18 ff.). Zudem wurde eine Blut- und Urinprobe des Beschwerdeführers angeordnet, mit der Begründung, dass eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen werden könne (act. 8, act. 15).