3. 3.1. Gegen diese ihm am 29. Juni 2024 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Weiterführung des Strafverfahrens. 3.2. Mit Verfügung vom 19. Juli 2024 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer zur Leistung einer Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten innert 10 Tagen (ab am 23. Juli 2024 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) auf, welche am 23. Juli 2024 bezahlt wurde.