2. Am 8. März 2024 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Strafuntersuchung wegen "Auffund einer schwer verletzten Person". Mit Verfügung vom 19. Juni 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau das Verfahren gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO ein. Die Einstellungsverfügung wurde am 24. Juni 2024 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.