Betreffend das Ersuchen des Beschwerdeführers am Ende seiner Stellungnahme vom 14. August 2024, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft gebeten werde, die Sistierung hinauszuzögern, bis seine Kontaktperson der Firma B._____ Ltd. aus den Ferien zurückgekehrt sei, welche dann evtl. -7-