Am 31. Mai 2024 sei bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft die Rückmeldung von BitMEX eingegangen. Aus dieser ergebe sich, dass die angegebenen Identifikationsmerkmale nicht bei BitMEX hinterlegt, sondern mit der Börse WhiteBit assoziiert seien. Folgedessen sei ein Anfrage an WhiteBit erfolgt, die mit E-Mail vom 25. Juni 2024 beantwortet worden sei. Darin habe WhiteBit ausgeführt, dass die angefragten Merkmale mit einer E-Mailadresse verknüpft worden seien, bei welcher von ihrer Seite keine Risikomerkmale hinterlegt seien.