Eine Abklärung der in einem Betrugsdelikt verwendeten Telefonnummern – insbesondere im Bereich der wie hier vorliegenden Online-Anlagebetrüge – sei wenig erfolgsversprechend. Basierend auf Erfahrungswerten sei davon auszugehen, dass die Telefonnummern mittels Spoofing gefälscht oder mit falschen Personalien verwendet worden seien.