Die Firma B._____ Ltd. in Q._____ habe im Auftrag des Beschwerdeführers einen Bericht verfasst, in welchem die getätigten Zahlungen in Kryptowährungen an die Investitionsplattform "thegardiantgroup.com" präzis nachverfolgt worden seien, mit der Angabe, bei welcher Kryptobörse diese schliesslich angelangt seien. Dieser Bericht sei der Klage [gemeint vermutlich: Strafanzeige] beigelegt gewesen, mit dem Hinweis, dass die Firma B._____ Ltd. für eine eventuelle Beschlagnahme beratend zur Seite stehen könne. Es scheine, dass dieser Bericht überhaupt nicht berücksichtigt worden sei.