in der Strafsache gegen unbekannte Täterschaft -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen eine unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung wegen eines Betrugsverdachts. Der Beschwerdeführer soll durch Täuschung dazu verleitet worden sein, bei den Onlineplattformen "ibplatform.co.uk" und "thegardiantgroup.com" zu investieren und sei dadurch geschädigt worden. 2. Mit Verfügung vom 27. Juni 2024 sistierte die Kantonale Staatsanwaltschaft das Strafverfahren. Die Sistierungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 28. Juni 2024 genehmigt.