am 15. November 2023 sowie den Beschwerdeführer am 27. November 2023 (HA.2023.608). Der vom Beschwerdeführer geäusserte Verdacht, dass es sich bei E._____, welcher neben dem Beschwerdeführer auch einen Gefängniswärter angezeigt hat, um einen auf ihn angesetzten verdeckten Ermittler handle und sich die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nun aufgrund dessen Anzeige auf noch zu prüfende Beweiserhebungen berufe, um das Verfahren weiter in unverhältnismässiger Weise zu verzögern, erscheint konstruiert. Die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erwähnten