190 StGB: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren für eine Vergewaltigung). Mit Urteil 1B_120/2023 vom 21. März 2023 E. 4.2 hielt das Bundesgericht fest, dass im Falle einer Verurteilung mit einer freiheitsentziehenden Sanktion zu rechnen sei, welche die damalige Untersuchungshaft von 19 Monaten deutlich übersteige. Angesichts der massiven Schwere und Vielzahl der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Taten ist auch nach zehn weiteren Monaten Untersuchungshaft davon auszugehen, dass - 14 - diese sich noch nicht in die Nähe der zu erwartenden Sanktion bewegt und keine Überhaft droht.