3.5.1.4. In der Stellungnahme vom 11. Januar 2024 führt der Beschwerdeführer aus, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Einsatz eines verdeckten Ermittlers nicht bestreite und auch die Vorinstanz dieses Thema nur mit vager Formulierung behandelt habe, was stutzig mache.