__ AG festgestellter Pullover, welcher den Schlauch verstopft habe (HA.2022.281, vorgehalten anlässlich der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 25. Januar 2022 S. 4, 5, 7 und 10; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1B_278/2022 vom 20. Juni 2022 E. 3.2 sowie Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2023.1 vom 24. Januar 2023 E. 3.2.2.1) sowie am 16. August 2021 beim Beschwerdeführer festgestellte Verletzungen an Händen, Kopf und am rechten Bein, welche gemäss rechtsmedizinischem Gutachten durch einen aktiven Faustschlag etwa gegen die Mundpartie (Zähne) bzw. im Rahmen eines Gerangels ent-