__ erlittenen Verletzungen auf einen Autounfall zurückführt, er ihre Glaubwürdigkeit bzw. die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen aufgrund ihrer anfänglich entlastenden Aussagen, der verweigerten forensisch-gynä- kologischen Untersuchung und angeblich nicht benötigter Schmerzmittel anzweifelt oder auf zufolge Zeitablaufs nicht mehr zu erhebende Beweise (Kordel im Maisfeld) verweist, kann damit auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesgerichts verwiesen werden. Auch hinsichtlich des Arguments des Beschwerdeführers, dass diverse Antragsdelikte mangels Strafantrags nicht weiterverfolgt werden könnten und es sich beim Versuch,