Mit Urteil 1B_120/2023 vom 21. März 2023 verwies das Bundesgericht erneut auf diese Ausführungen (E. 2.2) und hielt fest, dass der Beschwerdeführer keinen liquiden Alibibeweis darzulegen vermöge. Seine Vorbringen zu einer möglichen Dritttäterschaft seien spekulativ. Der Umstand, dass B._____ die gynäkologisch-forensische Untersuchung abgelehnt habe, lasse die objektiven medizinischen Anhaltspunkte für eine Strangulation und weitere massive Gewaltanwendung nicht dahinfallen. Zudem treffe weder das Vorbringen des Beschwerdeführers zu, die kantonalen Strafbehörden hätten sich mit gewissen widersprüchlichen Aussagen von B.___