Zudem sei jetzt schon klar, dass diverse von B._____ geschilderten Vorfälle mangels Strafantrag nicht weiterverfolgt werden könnten. Der Versuch, diese "Delikte" als schwere Körperverletzung zu qualifizieren, sei ein alter Trick der Anklagebehörden. Kein Zeuge habe irgendetwas gesehen. Die Polizei, welche durch die Nachbarn aufgeboten worden sei, habe bei B._____ überhaupt nichts feststellen können. B._____ habe nach eigenen Angaben nie Schmerzmittel einnehmen müssen. Wer ihr glaube, müsse sich mehr als eine Frage gefallen lassen.