B._____ habe die medizinischen Untersuchungen am Anfang abgelehnt. Diverse Behauptungen hätten zudem zufolge Zeitablaufs nicht mehr überprüft werden können (Kordel zum Würgen im Maisfeld etc.). Die vom Beschwerdeführer angerufenen Zeugen hätten sich nach so langer Zeit nicht mehr an die Uhrzeit oder den genauen Tag erinnern können. Der Zeitablauf habe viele Beweismittel zerstört. Immerhin habe die Mutter des Beschwerdeführers diesem ein klares Alibi geben können und habe bestätigt, dass B._____ den Beschwerdeführer nach einem Verkehrsunfall telefonisch um Hilfe gebeten habe. Zudem sei jetzt schon klar, dass diverse von B.___