Sie sei in keiner Weise glaubwürdig, weshalb bei der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten ein entsprechendes Gutachten beantragt worden sei, was diese jedoch einfach "abgeschmettert" habe. Der Beschwerdeführer verfüge über mehrere Mobiltelefone, weshalb die in der angefochtenen Verfügung genannten Beweise zum Abstrahlwinkel wenig sachdienlich seien. -6-