Selbst wenn es sich jedoch um einen Fehler handeln sollte, wäre dies kein gravierender Fehler der amtlichen Verteidigung, zumal es in diesem Schreiben nicht um die Haarschneidemaschine oder Gesundheitskosten an sich ging. Vielmehr hat sich die amtliche Verteidigerin mit diesem Schreiben für den Beschwerdeführer eingesetzt und klargestellt, dass dieser aus ihrer Sicht kooperativ sei, auch wenn von aussen ein anderer Eindruck entstehen könne. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers zeigt das Schreiben vom 4. Oktober 2023 im Gegenteil auf, dass sich seine amtliche Verteidigerin für ihn einsetzt und ihn gegenüber der Staatsanwaltschaft Q._____ in ein gutes Licht stellt.