hohe Kosten verrechnet worden seien. Diesbezüglich moniert der Beschwerdeführer, dass es nicht um zu hohe Kosten für eine Haarschneidemaschine, sondern um Gesundheitskosten gegangen sei. Zu beachten ist, dass die zu hohen Kosten für die Haarschneidemaschine in genanntem Schreiben vom 4. Oktober 2023 ausdrücklich als Beispiel erwähnt wurden und folglich unklar ist, ob es sich hierbei tatsächlich um einen Fehler handelt. Selbst wenn es sich jedoch um einen Fehler handeln sollte, wäre dies kein gravierender Fehler der amtlichen Verteidigung, zumal es in diesem Schreiben nicht um die Haarschneidemaschine oder Gesundheitskosten an sich ging.