3.3.6. Mit Eingabe vom 13. Februar 2024 reicht der Beschwerdeführer zudem ein von ihm kommentiertes Schreiben seiner amtlichen Verteidigerin vom 4. Oktober 2023 an die Staatsanwaltschaft Q._____ ein, in welchem sie sich zu seinem Verhalten in der Haftanstalt äusserte und dabei erwähnte, dass es beispielsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf eine Haarschneidemaschine gegeben habe, hinsichtlich welcher dem Beschwerdeführer zu - 13 -