Vielmehr hat der Beschwerdeführer offenbar selbständig am 2. Januar 2024 bei der Institution E._____ eine Beschwerde gegen das Bezirksgefängnis R._____ eingereicht (vgl. Beilage zur Eingabe vom 27. Januar 2024), infolgedessen er anscheinend – gemäss seinen Ausführungen − ohne jegliche - 12 -