3.3.3.3. Wie mit Gesuch vom 18. Dezember 2023 bietet der Beschwerdeführer der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit Eingabe vom 9. Januar 2024 wiederum an, ihr Beweise (fehlerhafte Anträge, die seine amtliche Verteidigung begangen habe, welche aufzeigten, "dass die Interessen mehr bei der amtlichen Entschädigung lägen, statt am Fall selbst") zukommen zu lassen. Erneut legt der Beschwerdeführer jedoch keine Belege bei oder nennt konkrete Versäumnisse seiner amtlichen Verteidigerin. Es bleibt daher weitestgehend bei unüberprüfbaren Behauptungen.