3.2.3. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau lehnte das Gesuch des Beschwerdeführers um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 10. Januar 2024 ab. Diese Verfügung versandte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 10. Januar 2024. Der Beschwerdeführer bestätigte am 11. Januar 2024 unterschriftlich deren Erhalt.