Er werde zukünftig mit seiner bisherigen amtlichen Verteidigung nicht weiter verkehren. Er könne der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau fehlerhafte Anträge zukommen lassen, die seine amtliche Verteidigung begangen habe, welche aufzeigten, dass ihre Interessen mehr bei der amtlichen Entschädigung lägen als am Fall selbst. Seine amtliche Verteidigung habe zwei Fristen verpasst. Dies sei für ihn von Bedeutung gewesen. Sie habe unzählige Telefontermine nach wichtigen Verhandlungen, zu denen sie die Termine vorgegeben habe, verpasst und habe nicht einmal zurückgerufen. Dies könne durch das Gefängnispersonal bestätigt werden.