3. 3.1. 3.1.1. Mit seinem Gesuch vom 18. Dezember 2023 begründete der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung damit, dass das Vertrauensverhältnis zu seiner amtlichen Verteidigerin erheblich gestört bzw. "sogar massivst hämisch" sei (Verfahrensakten, act. 16). Seine Verteidigerin folge dem Grundsatz gemäss Art. 128 StPO, seine Interessen im Rahmen des Gesetzes und der Standesregeln zu wahren, nicht. Weiter sehe er anhand der gesamten Umstände aus mehreren Gründen "keinerlei wirksame Verteidigung".