3.10. Mit Verfügung vom 7. März 2024 zeigte der Präsident des Bezirksgerichts R._____ der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau an, dass am 27. Februar 2024 gegen den Beschwerdeführer Anklage erhoben wurde und ersuchte um Zustellung des Entscheids betreffend das vorliegende Verfahren. Gleichzeitig nahm er der amtlichen Verteidigerin die zuvor angesetzte Frist zur Stellung von Anträgen auf Ergänzung der Beweismittel einstweilen ab. -5- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: