2.3. 2.3.1. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 (Posteingang am 3. Januar 2024) ersuchte der Beschwerdeführer die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erneut um Wechsel der amtlichen Verteidigung. -3- 2.3.2. Die Staatsanwaltschaft Q._____ beantragte mit Stellungnahme vom 4. Januar 2024 die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung. 2.3.3. Mit Eingabe vom 8. Januar 2024 nahm die amtliche Verteidigerin zum Gesuch des Beschwerdeführers Stellung. 2.3.4. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 10. Januar 2024 ab.