2.2.2. Mit Eingabe vom 9. Mai 2022 ersuchte Rechtsanwalt D._____ die Staatsanwaltschaft Q._____ ebenfalls um Wechsel der amtlichen Verteidigung des Beschwerdeführers infolge eines nicht mehr vorhandenen Vertrauensverhältnisses zu seiner aktuellen amtlichen Verteidigerin bzw. um seine Einsetzung als neuer amtlicher Verteidiger. 2.2.3. Am 9. bzw.10. Mai 2022 leitete die Staatsanwaltschaft Q._____ die Gesuche um Wechsel der amtlichen Verteidigung an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau weiter. 2.2.4. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 11. Mai 2022 ab.