2. 2.1. Mit Verfügung vom 12. April 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Q._____ die (notwendige) amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers an. Mit Verfügung vom 14. April 2022 setzte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau Rechtsanwältin B._____ als amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers ein. 2.2. 2.2.1. Mit Eingabe vom 6. Mai 2023 an die Staatsanwaltschaft Q._____ ersuchte Rechtsanwalt C._____ unter Beilage eines Schreibens des Beschwerdeführers (datierend vom 3. Mai 2022) im Namen des Beschwerdeführers um Wechsel der amtlichen Verteidigung infolge zerstörten Vertrauensverhältnisses bzw. um seine Einsetzung als neuer amtlicher Verteidiger.