mehrfach detailliert, wie es im Tatzeitpunkt aufgrund von Blickkontakt den Beschwerdeführer als Täter identifiziert hatte. Überdies stellte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach dem Beschwerdeführer anlässlich der Einvernahme vom 26. März 2024 eine Anklage wegen versuchten Mordes und die Beantragung einer Freiheitsstrafe am oberen Ende des dafür vorgesehenen Strafrahmens, der bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe reicht, sowie einer Landesverweisung von 15 Jahren in Aussicht (Akten HA.2024.273, act. 33 f.).