5.3. 5.3.1. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat sich mit den Faktoren, welche den dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer begründen, und den dagegen erhobenen Einwendungen des Beschwerdeführers, die in der vorliegenden Beschwerde teilweise wiederholt wurden, im Entscheid SBK.2023.287 vom 18. Oktober 2023 (E. 3.2 ff.) eingehend auseinandergesetzt. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, kann an dieser Stelle darauf verwiesen werden (Art. 82 Abs. 4 StPO).