Zusammengefasst erscheine eine Verurteilung des Beschwerdeführers basierend auf dem aktuellen Erkenntnisstand als höchstwahrscheinlich, so dass der dringende Tatverdacht weiterhin zu bejahen sei. Zwecks Beantwortung der von der Verteidigung im Rahmen der Begründung des entsprechenden Beweisergänzungsantrags aufgeworfenen Fragen sei die Kriminaltechnik der Kantonspolizei Aargau mit einer Ergänzung ihres Berichts beauftragt worden. Diese erfordere unter anderem Schussabgabetests mit anschliessender zeitaufwändiger Schmauchspurenanalyse sowie die Erstellung eines 3D-Scans des Opfers, wozu die Kantonspolizei Bern beigezogen werden müsse zwecks anschliessender Visualisierung.