Mildere Massnahmen, die den Zweck der Haft ausreichend zu gewährleisten vermöchten, seien nicht ersichtlich. Aufgrund der von der Verteidigung gestellten Beweisanträge (Befragung des Vaters des Opfers, Beschaffung und Auswertung der Bewegungsdaten des Mobiltelefons des Beschwerdeführers für die Monate Januar 2022 bis September 2022, Erstellung eines erneuten Gutachten betreffend den Betäubungsmittelkonsum des Beschwerdeführers sowie eines ballistischen Gutachtens betreffend die Schussabgabe) sei eine Verlängerung der Untersuchungshaft um vier Monate angemessen, zumal damit zu rechnen sei, dass die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach danach zeitnah Anklage erheben werde, wie sie