2.3. Mit Verfügung HA.2024.273 vom 19. Juni 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um vier Monate bis zum 21. Oktober 2024. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 24. Juni 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 4. Juli 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Der Entscheid der Vorinstanz (HA.2024.273) sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter zu Ziffer 1 sei die Untersuchungshaft, um die Dauer von vier Wochen zu verlängern.